Eheverträge

Eheverträge werden in einer notariellen Urkunde beurkundet und dienen (aber nicht ausschließlich) dazu, den Güterstand der Ehe zu regeln.

Neben der Wahl des Güterstandes können auch alle Arten von Vereinbarungen aufgenommen werden, von Schenkungen der Eltern des Partners bis hin zu Vereinbarungen für den Fall einer Krise in der Ehe.

Der Güterstand kann beliebig oft geändert werden, obwohl es nicht üblich ist, solche Änderungen mehr als einmal vorzunehmen. Eheverträge können jederzeit abgeschlossen werden, sowohl vor als auch während der Ehe, wobei zu beachten ist, dass bei Unterzeichnung vor der Eheschließung die Eheschließung innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung der Urkunde erfolgen muss und der gewählte Güterstand nach der Eheschließung in Kraft tritt. Andernfalls ist die Vereinbarung null und nichtig.

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