FAQS – Häufige Fragen

Bereich eingerichtet, in dem ich die häufigsten Fragen beantworte, die mir meine Mandantinnen und Mandanten stellen. Als Anwältin halte ich es für wichtig, genaue und umfassende Informationen anzubieten, damit sich meine Mandantinnen und Mandanten sicher und gut informiert fühlen. Wenn Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Gerne helfe ich Ihnen Ihnen weiter.

Wie kam ich zum Familienrecht?

Es war mir stets ein Anliegen, Menschen in schwierigen Situationen zu helfen und zu unterstützen. Obwohl ich beruflich im Bereich des Wirtschaftsrechts angefangen habe, beschloss ich 1999, eine 180-Grad-Wende in meinem Berufsleben zu vollziehen und begann, mich mit Familienrechtsangelegenheiten zu befassen. Das tue ich nun bereits seit 25 Jahren.

Der Prozess einer Trennung und/oder Scheidung oder jede rechtliche Angelegenheit, die mit Kindern zu tun hat, kann für Menschen sehr belastend sein. Auch die finanzielle Ungewissheit während der Trennung kann viel Leid verursachen.  Um diese schwierige und oftmals belastende Phase besser bewältigen zu können, ist es wichtig, die rechtliche Unterstützung und persönliche Begleitung einer auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Anwältin in Anspruch zu nehmen.

Mit welchen Mandantinnen und Mandanten habe ich gearbeitet?

Während meiner gesamten beruflichen Laufbahn habe ich Paare begleitet, die sich einvernehmlich trennen konnten. Ich habe auch Menschen begleitet, die sich zwar einvernehmlich von ihrem Partner trennen wollten, aber keinen Weg gefunden haben, eine Einigung zu erzielen. Darüber hinaus gibt es Menschen, die ein streitiges Verfahren über das Sorgerecht oder den Unterhalt für ihre Kinder führen mussten, sei es um das Sorgerecht festzulegen als auch um den Unterhalt zu erhöhen oder zu verringern, je nach Fall und den Bedürfnissen der jeweiligen Person. Darüber hinaus habe ich Erfahrung in der Begleitung von Personen in internationalen Kindesentführungsverfahren. Hierbei ist es mir gelungen, Kinder zurückzubekommen, die von einem Elternteil ohne die Erlaubnis oder Zustimmung meiner Mandantin bzw. meines Mandanten in ein anderes Land entführt oder dort zurückgehalten wurden.

Architektinnen und Architekten, Ärztinnen und Ärzte, Managerinnen und Manager, Wirtschaftswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Krankenschwestern und -pfleger, Ingenieurinnen und Ingenieure und unzählige andere Berufsgruppen haben meine Kanzlei besucht. Letztlich sind wir alle Menschen, und wir alle leiden unter den Herausforderungen einer Trennung.

Welche Fragen sollten sich meine Mandantinnen und Mandanten stellen, bevor sie mit mir über ihre Situation und Bedürfnisse sprechen?

Wenn ein Mensch in meine Kanzlei kommt, ist er in der Regel sehr ängstlich, verwirrt und besorgt und weiß nicht genau, was er fragen oder erklären soll. Meine Begleitung besteht darin, meiner Mandantin bzw. meinem Mandanten die Möglichkeit zu geben, sich frei zu äußern und nach und nach die notwendigen Fragen zu stellen, um das Problem, das sie bzw. er mitbringt, zu verstehen. Dabei ist es unabdingbar, dass die Mandantin bzw. der Mandant und ich uns gegenseitig verstehen und wir nur gemeinsam an der Entwicklung von Lösung arbeiten können.

Wie gehe ich vor?

Wenn mich eine Person kontaktiert und um professionelle Hilfe bittet, vereinbare ich zunächst ein Gespräch, bei dem ich mir ihre oder seine Probleme genau anhöre und, wenn mir alle erforderlichen Informationen vorliegen, möglichst viele Lösungsmöglichkeiten anbiete. Die Frage wird dann sein, ob der Fall gütlich geregelt werden kann, d.h. ob sich beide Parteien in allen oder fast allen Fragen einig sind, oder ob es notwendig ist, eine Klage einzureichen, um die Interessen meiner Mandantin bzw. meines Mandanten zu vertreten. Gleiches gilt in dem Fall, dass meine Mandantin oder mein Mandant eine Klage erhalten hat. Dann ist es mir ein besonderes Anliegen, dass meine Mandantin bzw. mein Mandant versteht, was auf sie bzw. ihn zukommt, welche Erfolgsaussichten bestehen, was sie oder er erwarten oder konkret verlangen kann.

Es ist wichtig, alle Unterlagen sorgfältig zu studieren und jeden weiteren Schritt mit meiner Mandamtin bzw. mit meinem Mandanten abzustimmen.

Welches Preissystem verwende ich?

Damit meine Mandantin bzw. mein Mandant genau weiß, was sie bzw. er zu erwarten hat, erstelle ich, sobald ich mir einen Überblick über den Fall verschaffen konnte, einen Kostenvoranschlag, in dem ich versuche, alle Optionen und Eventualitäten explizit zu berücksichtigen.

Im Falle, dass aufgrund der besonderen oder komplexen Situation, die die aufsuchende Person mitbringt, es mir nicht möglich ist, einen Kostenvoranschlag zu machen, schlage ich auch die Möglichkeit von Arbeitszeitpaketen vor. In keinem Fall jedoch beginne ich mit der Arbeit an dem Fall, ohne vorher ein Honorar mit der Mandantin oder dem Mandanten vereinbart zu haben.