Geltendmachung einer Unterhaltspflichtverletzung

Im Falle Unterhaltspflichtverletzungen können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Im  Zivilrechtsverfahren wird die Vollstreckung des Urteils zur Scheidung beantragt. Hierfür ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt und einen “Procurador de los Tribunales” erforderlich.

Der Antragsgegner ist verpflicht den geforderten Betrag inkl. Zinsen und Gerichtskosten zu zahlen. Darüberhinaus ist er verpflichtet, alle weiteren Unterhaltszahlungen, die ab der Beantragung der Vollstreckung bis dato fällig werden oder wurden, zu zahlen.

Zu diesem Zweck leitet das Gericht eine Vermögensvermittlung ein und kann das Gehalt oder in begründeten Fällen Bankkonten oder sogar Immobilien pfänden bzw. beschlagnahmen.

Für weitere Erläuterungen und Informationen können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.