Streit über die Ausübung der elterlichen Sorge

Wenn sich die Eltern bei wichtigen Entscheidungen, die ihre Kinder betreffen, nicht einig sind, z. B. über den Wohnort, die Schule, in der die Kinder lernen sollen, welche außerschulischen Aktivitäten sie ausüben sollen, die Ausstellung oder Verlängerung von Personalausweisen oder Reisepässen oder sogar die Durchführung von Reisen, kann das Gericht ersucht werden, den Konflikt durch einen Antrag auf freiwillige Gerichtsbarkeit zu lösen. Dies kann geschehen, wenn die Eltern getrennt leben und/oder geschieden sind, aber auch während des Zusammenlebens und/oder der Ehe.

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