Trennung und Scheidung

Es ist gesetzlich möglich, direkt die Scheidung vor Gericht oder einem Notar zu beantragen, ohne zuvor eine Trennung der Ehe zu durchlaufen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei einer Scheidung das Eheband aufgelöst wird und die Ehegatten wieder heiraten können, während bei einer Trennung das Eheband zwischen den Ehegatten weiterbesteht. Ansonsten bleiben die Auswirkungen die gleichen.

Sind minderjährige Kinder vorhanden, müssen sowohl die Trennung als auch die Scheidung vor Gericht beantragt werden, entweder einvernehmlich (wenn die Parteien eine Einigung erzielen) oder streitig.

In beiden Fällen ist es unerlässlich, einen Anwalt zu beauftragen.

In Fällen, in denen keine Kinder vorhanden sind, kann die Trennung und Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen vor einem Notar vollzogen werden, ohne dass ein Gericht angerufen werden muss.

Es ist sehr ratsam, vor jeder persönlichen Entscheidung einen Anwalt zu konsultieren, denn nur wenn man sich vorher ausreichend über die Auswirkungen einer Trennung oder Scheidung informiert, lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden.

Für weitere Erläuterungen und Informationen können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.